Informationen zum Thema Denkmalschutz |
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Denkmalschutz verfolgt das Ziel, Denkmale dauerhaft zu erhalten. Kulturelles Erbe ist für Gesellschaften außerordentlich wichtig, um sich anhand dinglicher und sinnlich wahrnehmbarer historischer Zeugnisse über ihre Geschichte informieren zu können und sich ein lebendiges Bild der Baukunst und Lebensweise vergangener Zeiten zu erhalten. Denkmalschutz ist ein Bestandteil von Lebensqualität. Die rechtliche Definition und Rahmenbedingungen für den Denkmalschutz werden durch das Denkmalrecht festgelegt. |
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Steuervorteile und Zuschüsse
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Bei vermieteten Baudenkmalen: Den Denkmaleigentümern bietet das Steuerrecht besondere Vorteile bei der Erhaltung und Pflege von Denkmalen. Die Investition in eine denkmalgeschützte Immobilie wird durch besondere steuerliche Anreize gefördert. Wer vor Baubeginn Eigentümer einer denkmalgeschützten Immobilie ist, kann nach Beendigung der Baumaßnahmen 8 Jahre lang jährlich 9 % – danach 4 Jahre lang 7 % der denkmalschutzrelevanten Baukosten abschreiben (§ 7i EStG). Der Altbauanteil wird mit 2% – 2,5 % abgeschrieben. |
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Denkmalrecht
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In Deutschland liegt die Zuständigkeit für Denkmalschutz und Denkmalpflege bei den Bundesländern. Sie ist Teil der so genannten Kulturhoheit der Länder. So gibt es in Deutschland 16 Denkmalschutzgesetze, die den Aufbau der Denkmalbehörden regeln. Die Gesetze gestalten den Behördenaufbau unterschiedlich, aber nach zum Teil ähnlichen Prinzipien. So unterscheiden die meisten Länder zwischen Denkmalschutzbehörden und Denkmalfachbehörden. |
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Denkmalfachbehörden
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Hier finden Sie die Telefonnummern, Anschriften und Internetseiten der Denkmalfachbehörden in Deutschland: |
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