Informationen zum Thema Denkmalschutz

Denkmalschutz verfolgt das Ziel, Denkmale dauerhaft zu erhalten. Kulturelles Erbe ist für Gesellschaften außerordentlich wichtig, um sich anhand dinglicher und sinnlich wahrnehmbarer historischer Zeugnisse über ihre Geschichte informieren zu können und sich ein lebendiges Bild der Baukunst und Lebensweise vergangener Zeiten zu erhalten. Denkmalschutz ist ein Bestandteil von Lebensqualität. Die rechtliche Definition und Rahmenbedingungen für den Denkmalschutz werden durch das Denkmalrecht festgelegt.


Steuervorteile und Zuschüsse

Bei vermieteten Baudenkmalen: Den Denkmaleigentümern bietet das Steuerrecht besondere Vorteile bei der Erhaltung und Pflege von Denkmalen. Die Investition in eine denkmalgeschützte Immobilie wird durch besondere steuerliche Anreize gefördert. Wer vor Baubeginn Eigentümer einer denkmalgeschützten Immobilie ist, kann nach Beendigung der Baumaßnahmen 8 Jahre lang jährlich 9 % – danach 4 Jahre lang 7 % der denkmalschutzrelevanten Baukosten abschreiben (§ 7i EStG). Der Altbauanteil wird mit 2% – 2,5 % abgeschrieben.

Bei selbstgenutzten Baudenkmalen: Der Sonderausgabenabzug für Baumaßnahmen an selbst genutzten Baudenkmalen und Gebäuden in Sanierungsgebieten beträgt jährlich bis zu 9 % über 10 Jahre (§ 10f EStG).

Voraussetzung ist in beiden Fällen die Bescheinigung der zuständigen Denkmalbehörde, dass es sich im einzelnen um denkmalpflegerisch erforderliche Arbeiten handelt und diese ordnungsgemäß und in Absprache nach den Vorgaben der Denkmalbehörde durchgeführt wurden.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann für Denkmale die Grundsteuer erlassen werden (§ 32 GrStG). Darüberhinaus ist eine Senkung des Einheitswertes möglich, der die Höhe der Grundsteuer bestimmt.

In einigen Städten und Gemeinden können Eigentümer zusätzlich öffentliche Zuschüsse im Rahmen der Denkmalpflege, Dorferneuerung etc. erhalten.

Weitere Auskünfte bezüglich des Bescheinigungsverfahrens erteilt die zuständige Denkmalfachbehörde, zur steuerlichen Behandlung allgemein das Finanzamt oder Ihr Steuerberater.


Denkmalrecht

In Deutschland liegt die Zuständigkeit für Denkmalschutz und Denkmalpflege bei den Bundesländern. Sie ist Teil der so genannten Kulturhoheit der Länder. So gibt es in Deutschland 16 Denkmalschutzgesetze, die den Aufbau der Denkmalbehörden regeln. Die Gesetze gestalten den Behördenaufbau unterschiedlich, aber nach zum Teil ähnlichen Prinzipien. So unterscheiden die meisten Länder zwischen Denkmalschutzbehörden und Denkmalfachbehörden.


Denkmalfachbehörden

Hier finden Sie die Telefonnummern, Anschriften und Internetseiten der Denkmalfachbehörden in Deutschland:

Baden-Württemberg , Bayern , Berlin , Brandenburg , Bremen , Hamburg , Hessen , Mecklenburg-Vorpommern , Niedersachsen , Nordrhein-Westfalen , Rheinland-Pfalz , Saarland , Sachsen , Sachsen-Anhalt , Schleswig-Holstein , Thüringen


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